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Ludwig van Beethoven, Quittung an die Fürstlich Kinskysche Hauptkasse in Prag, Wien, 3. April 1822

Beethoven-Haus Bonn, BH 49

Beethoven bezog von der fürstlich-kinskyschen Hauptkasse in Prag ein Gehalt von 1200 Gulden pro Jahr, das er halbjährlich ausbezahlt bekam und persönlich quittieren musste. Trotz seines mit dem Fürsten Kinsky geschlossenen Rentenvertrages von 1809 hatte Beethoven sich dieses Gehalt gerichtlich erstreiten müssen, nachdem der Fürst im November 1812 tödlich verunglückt war und die Familie daraufhin die Zahlungen einstellen wollte. Auf der Quittung ist das Datum der gerichtlichen Verfügung vermerkt, die Grundlage der Zahlungen ist. (J.R.)

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