Ludwig van Beethoven, Fidelio op. 72, 3. Fassung 1814, zweites Finale, mit Bildnis und Haarlocke, Klavierauszug, Überprüfte Abschrift, Fragment
Beethoven-Haus Bonn, Sammlung H. C. Bodmer, HCB Mh 49
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Wissenswert
Auf "t" kann man nicht singen
Grünes Leder mit Goldprägung und mehrere sorgfältig gefasste Vorsatzblätter - sehr kostbar wurde dieses Fragment einer überprüften Abschrift des zweiten Finales aus dem Fidelio von 1814 gebunden. Bei der Abschrift handelt es sich um Bruchstücke aus dem Klavierauszug, den der Pianist und Komponist Ignaz Moscheles auf die Bitte des Verlegers Artaria hin und mit Beethovens Billigung erstellt hatte. Die Chorstimmen sind zwar von einem anderen Schreiber, der Klavierpart und etliche Verbesserungen in den Chorstimmen stammen jedoch von der Hand Moscheles'. Beethoven ließ sich jede Nummer des Arrangements vorlegen und korrigierte sie. In Moscheles' Biographie, die seine Frau unter Verwendung seiner Briefe und Tagebuchaufzeichnungen herausgab, berichtet er über die Arbeit am Klavierauszug des Fidelio. Er habe beim letzten großen Duett "O namenlose Freude" die Textworte "Ret-terin des Gat-ten" orthographisch getrennt. Diese Schreibweise habe Beethoven durchgestrichen und in "Rett-erin des Gatt-en" korrigiert, da niemand auf "t" singen könne. Da die Biographie in England erschien, ist zu vermuten, dass der englische Text Beethovens Korrektur der Silbentrennung falsch wiedergibt. Die Begründung, auf "t" könne man nicht singen, ist nur gültig, wenn der Komponist die Worte in "Re-tterin des Ga-tten" geändert hat. Daß diese Vermutung richtig ist, wird auch durch die vorliegende Abschrift gestützt. Auch hier, im Finale der Oper, finden sich die selben Textworte. Auch hier finden wir die selbe Korrektur: auf Bl. 1v (Bild 8) hatte der Kopist zunächst "Gatt-en" geschrieben; die Schreibweise wurde verbessert und die beiden tt der zweiten Silbe zugeschlagen. (J.R.)