Ludwig van Beethoven, Brief an Nikolaus und Peter Joseph Simrock in Bonn, Wien, 14. März 1820, Autograph
Beethoven-Haus Bonn, Sammlung H. C. Bodmer, HCB Br 226
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Hörbrief
Zusammenfassung
Beethoven schlägt seinem Verleger Simrock in Bonn ein Copyright-Modell für die angebotenen Werke vor: Simrock könne die Variationen aus op. 107 und die Schottischen Lieder op. 108 für das europäische Festland zum Eigentum erhalten, nicht jedoch für die britischen Inseln, da dort schon Thomson die Rechte halte. Damit keinem der Verleger ein Nachteil durch die parallelen Ausgaben entstehe, werde vor der Veröffentlichung das Erscheinungsdatum festgelegt. Beethoven schildert seine guten Erfahrungen mit dem System und nennt Steiner und Artaria als Referenz. Beide Verleger hätten nach diesem Prinzip mit ihm zusammengearbeitet.
Er bestätigt das zugesagte Honorar von 130 Dukaten und bittet, es an Brentano zu überweisen. Die Abschriften der Werke würden dann im Gegenzug ebenfalls mit Brentanos Hilfe nach Bonn gelangen. Beethoven bittet um zügige Antwort, ob Simrock mit dem dargestellten Zeitplan für die Veröffentlichung einverstanden sei. Bezüglich des Plans für die Herausgabe seiner sämtlichen Werke und des Honorars für die Missa solemnis (Simrock hatte weniger geboten als Beethoven gefordert hatte) werde er sich in Kürze äußern. (J.R.)