Ludwig van Beethoven, Brief an den Magistrat der Stadt Wien, Wien, 5. Juli 1819
Beethoven-Haus Bonn, Sammlung H. C. Bodmer, HCB BBr 123
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Hörbrief
Zusammenfassung
Beethoven teilt dem Magistrat der Stadt Wien mit, sein Neffe stehe nach der Niederlegung der Vormundschaft seitens Mathias Tuscher wieder unter seiner Vormundschaft. Er teilt außerdem mit, Karl werde in das Erziehungsinstitut Blöchlinger gegeben. Beethoven bittet den Magistrat um eine Verfügung, der Mutter des Kindes, Johanna van Beethoven, keinen Zutritt zu dem Kind zu gewähren. Dieser Bitte wurde lt. Verfügung vom 24. September 1817 nicht stattgegeben.
Beethoven war im Januar 1816 nach dem Tod seines Bruders zum Vormund für dessen Sohn Karl bestimmt worden. Dagegen setzte sich die Mutter des Kindes zur Wehr, die ihrerseits die Vormundschaft beanspruchte. Beethoven hielt die Mutter für nichtsnutzig und wollte um jeden Preis den Kontakt zwischen ihr und ihrem Kind unterbinden. Nach etlichen gerichtlichen Auseinandersetzungen wurde der Streit erst im April 1820 endgültig zu Beethovens Gunsten entschieden. (J.R.)