Ludwig van Beethoven, Brief an Breitkopf und Härtel in Leipzig, Wien, 13. November 1802, Autograph
Beethoven-Haus Bonn, Sammlung H. C. Bodmer, HCB Br 57
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Hörbrief
Zusammenfassung
Beethoven berichtet seinem Leipziger Verleger, wie er die Gefahr eines Nachstichs des Quintetts op. 29 abgewendet hat. Der Widmungsträger des Quintetts, Graf Fries, hatte das Werk mit sechsmonatigem Alleinbesitz erhalten. Erst nach Ablauf dieser Frist durfte Beethoven darüber verfügen und verkaufte es im Frühjahr 1802 an Breitkopf und Härtel in Leipzig. Ungefähr gleichzeitig hatte sich der Wiener Verleger Artaria (ohne Beethovens Wissen und Billigung) eine Abschrift des Quintetts von Graf Fries erbeten und daraus einen Stich angefertigt. Im Herbst 1802 standen beide Ausgaben kurz vor dem Erscheinen. Beethoven hatte natürlich kein Interesse an der Herausgabe eines Wiener Stichs, den er weder Korrektur gelesen noch verkauft hatte.
Beethoven berichtet Breitkopf und Härtel im Detail, wie die Verhandlungen zwischen Artaria, dem Grafen Fries und ihm selbst mit Unterstützung eines Freundes und seines Bruders Kaspar Karl verlaufen waren. Das Ergebnis war ein schriftlicher Vergleich, der Artaria verpflichtete, den Raubstich zurückzuhalten und erst 14 Tage nach Erscheinen der Leipziger Originalausgabe in den Handel zu bringen. Beethoven fügt eine Abschrift dieses Vertrages bei. (J.R.)