Ludwig van Beethoven, Brief an das Niederösterreichische Landrecht, Wien, 20. Dezember 1815 mit einer Verfügung des Niederösterreichischen Landrechts vom 9. Januar 1816
Beethoven-Haus Bonn, BH 46
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digitalesarchiv@beethoven.de
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Hörbrief
Zusammenfassung
In seiner Eingabe an das niederösterreichische Landrecht bittet Beethoven darum, als alleiniger Vormund für seinen Neffen Karl eingesetzt zu werden. Im Kodizill des Testaments seines Bruders Kaspar Karl war die Mutter des Kindes, Johanna van Beethoven, zum Mitvormund erklärt worden. Beethoven vertritt die Ansicht, dass dieser Nachtrag von ihr erzwungen worden war. Sein Bruder habe dies widerrufen, allerdings sei der Widerruf nicht schriftlich festgehalten worden, da Kaspar Karl starb, bevor sein Anwalt informiert werden konnte.
Auf dem Dokument ist eine Verfügung vermerkt, die Ludwig van Beethoven zum alleinigen Vormund erklärt. (J.R.)
Brieftext
Bibliothekarische Erschließung
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