Karl van Beethoven (Neffe), Schulzeugnis der 3. Grammatikal-Klasse des Gymnasiums vom 27. April 1819
Beethoven-Haus Bonn, NE 103, II, 9
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digitalesarchiv@beethoven.de
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Zusammenfassung
Das Zeugnis beinhaltet die Zulassung zur Prüfung (in tentamine publico adscriptus est) für den Abschluss des ersten Kurses des Semesters der dritten Gymnasialklasse (nicht den Abschluss selbst), für die ihm jedoch nur eine mittelmäßige (mediocris) Leistung bescheinigt wird. Datiert 27. April 1819. Offenbar bestand Karl die Prüfung nicht und wurde in die zweite Klasse zurückgestuft (s. BGA 1313, 1321, 1348 und Appellationsdenkschrift, S. 5 und S. 15/16). Im Digitalen Archiv zeigt das erste Bild ein weiteres Zeugnis (NE 103, II, 3).