Ludwig van Beethoven, Rentenvertrag zwischen Erzherzog Rudolph, Fürst Ferdinand Kinsky, Fürst Franz Joseph Lobkowitz und Ludwig van Beethoven, Wien, 1. März 1809, Reinschrift
Beethoven-Haus Bonn, Sammlung H. C. Bodmer, HCB Br 281
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Zusammenfassung
Vor dem 1. November 1808 hatte Beethoven von Jérôme Bonaparte, Bruder Napoleons und König von Westfalen, das sehr lukrative Angebot erhalten, erster Hofkapellmeister in Kassel zu werden. Wahrscheinlich durch Vermittlung von Gräfin Erdödy verhandelte Beethoven ab Anfang 1809 mit Erzherzog Rudolph, Fürst Kinsky, Fürst Lobkowitz um ein festes Gehalt, das seine Abwanderung aus Wien verhindern sollte. Verhandlungsführer ist sein Freund Baron Ignaz von Gleichenstein. Der schließlich zustande gekommene Rentenvertrag sichert Beethoven ein Jahresgehalt von insgesamt 4000 Gulden; den Betrag teilen sich die drei Adeligen zu unterschiedlichen Anteilen. Einzige Bedingung des Vertrags ist, dass Beethoven das Angebot aus Kassel ablehnt und in Wien bleibt. (J.R.)