Ludwig van Beethoven, Brief an Johann Nepomuk Kanka in Prag, Wien, 11. Januar 1815, Autograph
Beethoven-Haus Bonn, BH 13
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Hörbrief
Zusammenfassung
Im Jahre 1809 hatte Beethoven einen Rentenvertrag abgeschlossen, in dem ihm von drei Mäzenen ein festes Jahreseinkommen zugesichert worden war. Nach dem Tod (1812) des Fürsten Kinsky, einem der Gönner, kam es zum Konflikt mit Kinskys Erben, da die Zahlungsvereinbarungen nur mündlich getroffen worden waren. Beethoven zog eine Klage beim Prager Landrecht in Erwägung.
In dieser Angelegenheit ist auch der vorliegende Brief geschrieben, der sich auf ein nicht erhaltenes Schreiben von Pasqualati bezieht. Pasqualati, der sich neben dem Anwalt Kanka für Beethovens Belange einsetzte, hatte wohl von einer Klage abgeraten. Beethoven teilt nun mit, er habe die Klageschrift bereits abgeschickt, zunächst jedoch nur zur Durchsicht an Kanka, nicht an das Gericht. Auch würde eine bevorstehende Ratssitzung in Wien dieses Thema behandeln, eventuelle Resultate würde er mitteilen.
Beethoven ist enttäuscht; er hatte der mündlichen Zusicherung des Fürsten vertraut, und kann nur deshalb sein Recht auf die Bezahlung gegenüber den Erben nicht geltend machen, weil er keinen schriftlichen Beweis hat. (J.R.)