Ludwig van Beethoven, Rentenvertrag zwischen Erzherzog Rudolph, Fürst Ferdinand Kinsky, Fürst Franz Josef Lobkowitz und Ludwig van Beethoven, um Februar 1809, Konzept
Beethoven-Haus Bonn, Sammlung H. C. Bodmer, HCB Br 321
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Zusammenfassung
Der Vorentwurf legt Beethovens Bedingungen (unter Berufung auf "hohe und höchste Personen", die ihn dazu aufgefordert hätten) dar, unter denen er bereit wäre, das Angebot einer Kapellmeisterstelle des Königs von Westfalen abzulehnen: 1. ein lebenslängliches Gehalt von 4000 fl (die Gönner dürften sich dafür als Miturheber seiner Werke betrachten); 2. die Freiheit, weiterhin Kunstreisen zu machen; 3. Titel und Stand eines kaiserlichen Kapellmeisters (das Gehalt könne in diesem Fall mit den geforderten 4000 fl verrechnet werden); 4. jährlich zu einem festgesetzten Termin eine Akademie zu seinen Gunsten im Theater an der Wien (als Gegenleistung dirigiere er auch eine Akademie zugunsten des Theaters, andernfalls bekäme dieses ein neues Werk von ihm). (J.R.)