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Digitales Archiv

Ludwig van Beethoven, Gesuch an das Niederösterreichische Landrecht in Wien, 15. Februar 1816 mit einer Verfügung des Landrechts vom 20. Februar 1816

Beethoven-Haus Bonn, Sammlung H. C. Bodmer, HCB BS II / 3

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Zusammenfassung

Beethoven bittet das Landrecht, dafür zu sorgen, dass die Besuche der Mutter Karls van Beethoven im Erziehungsinstitut durch Verfügung der Obervormundschaftsbehörde nach Möglichkeit unterbunden werden, da er das Kind nicht ihrem schädlichen Einfluss aussetzen möchte.

Die Verfügung des Landrechts bestimmt eine Reduzierung der Besuchszeit auf die Zeiträume, in denen das Kind ohnehin frei hat. Außerdem wird festgelegt, dass Begegnungen zwischen Mutter und Kind ausschließlich in Gegenwart einer vom Vormund oder dem Erzieher zu bestimmenden Person stattfinden dürfen. (J.R.)

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Brieftext

Bibliothekarische Erschließung

© Beethoven-Haus Bonn
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