Nikolaus Galitzin, Brief an Anton Schindler in Frankfurt, St. Petersburg, 10./21. April 1853, Autograph
Beethoven-Haus Bonn, NE 333
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Zusammenfassung
In seiner Beethoven-Biographie, in Briefen und Zeitungsartikeln behauptete Schindler immer wieder, Fürst Galitzin sei Beethoven das Honorar für die von ihm bestellten Streichquartette op. 127, op. 132 und op. 130 schuldig geblieben und habe ein Exklusivrecht von einem Jahr verlangt. Galitzin weist nach, dass er über die Wiener Bankhäuser Stieglitz und Henikstein am 19. Februar 1823 700 Rubel an Beethoven überwiesen habe, das seien 150 Rubel mehr als die für das Es-Dur-Quartett op. 127 vereinbarten 50 Rubel. Er zitiert aus seinen Briefen an den Komponisten vom 19. Februar und 5. März 1823. Insgesamt habe er 154 Dukaten für alle drei Quartette überwiesen, also mehr als vereinbart. Ein Exklusivrecht habe er nie beansprucht.
Galitzin schuldete Beethoven tatsächlich noch 125 Dukaten (für zwei Quartette und die Ouvertüre op. 124, siehe BGA 2179). Erst in der Folge des Streits beglich der Fürst 1852 die ausstehende Summe gegenüber Beethovens Neffen Karl. 1858 überwies Fürst Galitzins Sohn Jurij Nikolajewitsch nochmals dieselbe Summe an Karl van Beethovens Erben. (F.G.)