Ludwig van Beethoven, Brief an Cajetan Giannattasio del Rio, Wien, wohl 27. Februar 1816, Autograph
Beethoven-Haus Bonn, Sammlung H. C. Bodmer, HCB BBr 47
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Hörbrief
Zusammenfassung
Im Januar 1816 war Beethoven die Vormundschaft über seinen Neffen Karl, den Sohn seines verstorbenen Bruders, zugesprochen worden. Um das Kind von seiner Mutter zu trennen (die ebenfalls die Vormundschaft beansprucht, aber vor Gericht verloren hatte), gab Beethoven Karl Anfang Februar in das Erziehungsinstitut Giannattasio del Rios. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte Karl bei seiner Mutter gelebt, die das Kind naturgemäß sehr vermisste. Beethoven lehnte seine Schwägerin Johanna van Beethoven stark ab und sagte ihr alle möglichen verwerflichen Charaktereigenschaften nach. Den Kontakt mit ihrem eigenen Kind wollte er so weit wie möglich unterbinden.
Am 11. Februar bat Giannattasio Beethoven um eine Vollmacht, die Mutter Johanna van Beethoven wegschicken zu können, da das Kind Karl ihr nach einem Besuch immer nachweine. Am 15. Februar wandte sich Beethoven an das Landrecht um ein entsprechendes Besuchsverbot zu erwirken. Dieses wurde von der Behörde am 20. Februar bewilligt. Johanna durfte demnach ihren Sohn nur noch nach Vereinbarung mit Beethoven außerhalb des Erziehungsinstitutes sehen.
Mit diesem Brief teilt Beethoven Giannattasio den Bescheid des Landgerichtes mit und nutzt einmal mehr die Gelegenheit, die Mutter des Kindes zu verunglimpfen. (J.R.)