Ludwig van Beethoven, Eingabe an das niederösterreichische Landrecht, Autograph, Konzept, Fragment
Beethoven-Haus Bonn, BH 16
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Hörbrief
Zusammenfassung
Am 15.11.1815 war Beethovens Bruder Kaspar Karl gestorben. Ursprünglich hatte dieser seine Frau Johanna van Beethoven und seinen Bruder Ludwig testamentarisch zu Vormündern seines Sohnes Karl eingesetzt, später jedoch seine Frau Johanna wieder gestrichen. Ludwig van Beethoven wollte auf jeden Fall die alleinige Vormundschaft über das 9-jährige Kind erreichen. In diesem Entwurf zur Eingabe an das Niederösterreichische Landrecht beschreibt Beethoven seine Schwägerin Johanna van Beethoven als faul und von schlechtem Charakter. Sie habe z. B. ohne das Wissen ihres sterbenden Mannes Geld geliehen.
Des Weiteren beschreibt Beethoven auch die Entstehungsumstände des Testaments seines Bruders. Johanna van Beethoven hatte wohl versucht, das Testament Kaspar Karls vor Beethoven zu verheimlichen, Beethoven hat es aber dann doch gesehen und noch zu Lebzeiten seines Bruders auf einige Änderungen gedrungen. So veranlasste er die Streichung der Mutter aus dem Testament als Mitvormund ihres Kindes, da er "durchaus an ein solches schlechtes Weib bey einer so wichtigen Sache wie die Erziehung des Kindes nicht gebunden seyn wollte". Ebenso trug er Sorge, den Kurator der Verlassenschaft seines Bruders aus der Vormundschaft auszuschließen, da dieser ihm zu sehr auf Seiten seiner Schwägerin zu stehen schien. (J.R.)