Kaspar Karl van Beethoven, Testamentsnachtrag vom 14. November 1815, Abschrift
Beethoven-Haus Bonn, NE 103, II, 1
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digitalesarchiv@beethoven.de
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Zusammenfassung
Unmittelbar vor seinem Tod fügte Kaspar Karl van Beethoven seinem Testament ein Kodizill bei. Im Testament hatte er verfügt, daß Ludwig van Beethoven als alleiniger Vormund für Karl eingesetzt werden soll. Dies wird im Testamentsnachtrag widerrufen; nun bestimmt er, daß sein Sohn Karl nicht von seiner Mutter entfernt werde und Johanna van Beethoven, die Mutter des Kindes, gemeinsam mit Ludwig van Beethoven die Vormundschaft erhalte. (J.R.)