Johanna van Beethoven, Gesuch an das Niederösterreichische Landrecht vom 21. September 1818
Beethoven-Haus Bonn, NE 103, II, 14
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Zusammenfassung
Gesuch von Johanna van Beethoven, ihren Sohn in das k.k. Konvikt geben zu dürfen. Als wesentlich Begründung führt sie an, "daß leider mein Sohn in den Händen des H. Mitvormundes und Oheims, Ludwig van Beethofen, welcher wegen seiner Gehörlosigkeit und stäten Kränklichkeit einen großen Theil des Jahres auf dem Lande zubringen muß, nicht die nöthige Erziehung, und den gedeihlichen ununterbrochenen Unterricht erhalten kann, ja vielmehr bey diesen Umständen demselben zur Last fallen muß". Johanna bittet um baldige Beratung in dieser Angelegenheit in Anwesenheit des Mitvormunds Ludwig van Beethoven.
Die Parteien wurden laut Aktenvermerke auf der letzten Seite am 23. September 1818 vorgeladen, Beethoven sollte zu dieser Vorladung die Schulzeugnisse seines Neffen mitbringen. Am 2. Oktober wurde das Gesuch abgelehnt. Am 8. Oktober 1818 wured das Schriftstück ausgefertigt und den Prozessbeteiligten zugestellt. (J.R.)