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Digitales Archiv

Ludwig van Beethoven, Brief an Artaria & Comp., Wien, 1. Juni 1805, Autograph

Beethoven-Haus Bonn, Sammlung H. C. Bodmer, HCB Br 2

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Zusammenfassung

Beethoven meldet dem Verleger Artaria, er habe im Streit um die Rechte des Quintetts op. 29 mit dem Grafen Fries eine Einigung erzielt. Graf Fries sei bereit, die ihm zugestandenen Rechte an dem Werk Artaria zu verschenken. Eine schriftliche Einigung solle in den nächsten Tagen abgefasst werden. Beethoven beendet den Brief mit dem Hinweis, Artaria könne ihm dankbar sein.

Um die Herausgabe des Quintetts op. 29 gab es einen langen Rechtsstreit, dessen eigentliche Ursache im schwachen Copyright für Musikalien lag. Op. 29 war dem Grafen Fries mit Alleinbesitz für sechs Monate gewidmet, nach Ablauf der Frist durfte der Komponist das Werk verkaufen. Der Verleger Artaria hatte Fries um eine Abschrift des Manuskriptes und die Erlaubnis, das Quintett stechen zu dürfen, gebeten und beide erhalten. Beethoven, der von dieser Absprache nichts wusste, verkaufte zeitgleich das Werk an den Leipziger Verlag Breitkopf & Härtel: der Konflikt war vorprogrammiert.

Auf Vermittlung von Fries konnten beide Ausgaben erscheinen, und Beethoven erklärte sich bereit, für beide Verlage Korrektur zu lesen. Als jedoch die Ausgabe von Artaria erschien - vereinbarungsgemäß zwei Wochen nach der Leipziger Ausgabe - veröffentlichte Beethoven die Behauptung, Artarias Ausgabe sei voller Fehler: der nächste Konflikt, er führte sogar zum Prozess. Nach langem Hin und Her (und Beethovens Weigerung, die Aussage zu widerrufen) wurde schließlich auch in diesem Konflikt auf Vermittlung von Fries ein Vergleich geschlossen: Beethoven sollte ein weiteres Quintett für Fries komponieren, das dann im Verlag Artaria allein herausgegeben werden sollte. Artaria zog dabei schließlich den Kürzeren: Beethoven komponierte kein Quintett für Fries mehr. (J.R.)

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Brieftext

Bibliothekarische Erschließung

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