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Digitales Archiv

Ludwig van Beethoven, Brief an Joseph I, Fürst Schwarzenberg, Wien, 24. Juli 1813, Konzept

Beethoven-Haus Bonn, BH 42 b

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Hörbrief

Zusammenfassung

In diesem Konzept, "Pro memoria" bezeichnet, werden die Umstände erläutert, unter denen Beethoven im Jahre 1809 von den Fürsten Lobkowitz und Kinsky sowie dem Erzherzog Rudolph eine feste Rente vertraglich zugesichert bekam. Nach dem österreichischen Staatsbankrott wurde 1811 das "Finanzpatent" erlassen, das das Papiergeld auf ein Fünftel seines Nennwertes abwertete: auch Beethovens Rente sank damit drastisch im Wert. Verschärft wurde Beethovens Situation zusätzlich durch den drohenden Konkurs des Fürsten Lobkowitz. Durch Verschwendung und eklatantes Missmanagement hatte sich Lobkowitz so stark verschuldet, dass eine sog. freundschaftliche Administration ab Juni 1813 die Verwaltung seines Vermögens übernahm. Durch Fürst Lobkowitz' Zahlungsrückständigkeit war wiederum Beethoven genötigt, ein Darlehen aufzunehmen, das von der Lobkowitz'schen Kasse zurückgezahlt werden sollte, was aber nicht geschah.

Als der Darlehensgeber sein Geld zurückverlangte und Beethoven verklagte, fordert dieser nun seinerseits das Geld von Lobkowitz bzw. dessen Vermögensverwalter ein und bittet darum, die ihm zustehende Summe ausbezahlt zu bekommen. Schon im Juni 1813 hatte Beethoven beim niederösterreichischen Landrecht Klage gegen den Fürsten eingereicht. (J.R.)

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Brieftext

Bibliothekarische Erschließung

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