Ludwig van Beethoven, Quittung an die Fürstlich Kinskysche Hauptkasse, Prag, 31. Oktober 1815
Beethoven-Haus Bonn, BH 45
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digitalesarchiv@beethoven.de
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Gemäß seinem Rentenvertrag bezog Beethoven Zahlungen aus der fürstlichen Hauptkasse. Um das Geld zu erhalten, musste er eine Quittung erstellen, für die bestimmte Bestandteile unerlässlich waren: Offizielles Papier (Stempelbogen), Siegel, eigenhändige Unterschrift sowie eine Beglaubigung, dass es sich beim Empfänger (Beethoven) um eine lebende Person handelt, ausgestellt von einem Pfarramt als standesamtlicher Instanz. (J.R.)