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Digitales Archiv

Ludwig van Beethoven, Quittung an die Fürstlich Kinskysche Hauptkasse, Prag, 31. Oktober 1815

Beethoven-Haus Bonn, BH 45

Zusammenfassung

Gemäß seinem Rentenvertrag bezog Beethoven Zahlungen aus der fürstlichen Hauptkasse. Um das Geld zu erhalten, musste er eine Quittung erstellen, für die bestimmte Bestandteile unerlässlich waren: Offizielles Papier (Stempelbogen), Siegel, eigenhändige Unterschrift sowie eine Beglaubigung, dass es sich beim Empfänger (Beethoven) um eine lebende Person handelt, ausgestellt von einem Pfarramt als standesamtlicher Instanz. (J.R.)

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