Ludwig van Beethoven, Brief an Carl Magnus Winter, Wien, 6. März 1820, Autograph
Beethoven-Haus Bonn, Sammlung H. C. Bodmer, HCB BBr 137
digitalesarchiv@beethoven.de
Hörbrief
Zusammenfassung
Beethoven schreibt an den Appellationsrat Carl Magnus Winter, der Referent in Beethovens Vormundschaftsprozess war, und kündigt seine Denkschrift (HCB Br 1) an, die im Detail die Sachverhalte zum Vormundschaftsprozess aus Beethovens Sicht darstellt. Beethoven bittet um wohlwollende Prüfung, da er eine alleinige Vormundschaft für seinen Neffen beansprucht. Auch in seinem Schreiben an Winter führt er alle Argumente an, weshalb er besser als die leibliche Mutter für das Kind sorgen könne.
Mehrere Jahre lang kämpfte Beethoven um die Vormundschaft für seinen Neffen Karl, den Sohn seines im November 1815 verstorbenen Bruders. Beethoven hielt die Mutter des Kindes, Johanna van Beethoven, die ihrerseits das Sorgerecht beanspruchte, aus charakterlichen Gründen für nicht geeignet zur Erziehung eines Kindes. Um sie von der Vormundschaft auszuschließen und nach Möglichkeit jeden Kontakt zwischen ihr und ihrem Sohn zu unterbinden, machte Beethoven zahlreiche Eingaben bei den zuständigen Behörden, in denen er immer besonders die Schlechtigkeit und Verwerflichkeit Johanna van Beethovens hervorhob. Nach langem Hin und Her wurden Beethovens Bemühungen im April 1820 endlich von Erfolg gekrönt, als ihm vom Appellationsgericht endgültig die Vormundschaft über Karl zugesprochen wurde. (J.R.)