Ludwig van Beethoven, Brief an Fürstin Maria Charlotte Kinsky, Wien, 12. Februar 1813
Beethoven-Haus Bonn, Sammlung H. C. Bodmer, HCB BBr 114
digitalesarchiv@beethoven.de
Hörbrief
Zusammenfassung
Beethoven dankt der Witwe seines Mäzens Ferdinand Kinsky dafür, dass sie sich um sein Anliegen gekümmert hat, die Fortzahlung der vierteljährlichen Rentenzahlung zu gewährleisten. Da eine Entscheidung nur durch die Obervormundschaftsbehörde der noch minderjährigen Erben des Fürsten getroffen werden kann, hofft Beethoven auf einen positiven Bescheid.
Er bittet jedoch darum, unabhängig von der grundsätzlichen Entscheidung über Fortzahlung und Modus seiner Rentenbezüge die seit September 1811 ausstehenden Beträge zu begleichen.
Fürst Ferdinand Kinsky hatte zusammen mit Fürst Lobkwoitz und Erzherzog Rudolph im März 1809 einen Rentenvertrag unterzeichnet, in dem Beethoven eine jährliche Zahlung von 4000 Gulden zugesichert wurde. Allein Erzherzog Rudolph kam seinen Verpflichtungen regelmäßig nach, die beiden Fürsten waren immer wieder säumig in ihren Zahlungen. Nachdem Fürst Kinsky im November 1812 bei einem Reitunfall gestorben war, verhandelte Beethoven mit den Erben um eine Fortführung seiner Rentenbezüge aus der Kinkskyschen Kasse. (J.R.)