Niederösterreich / Landrecht, Verfügung vom 9. Januar 1816, Abschrift Beethovens
Beethoven-Haus Bonn, Sammlung H. C. Bodmer, HCB Br 277
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digitalesarchiv@beethoven.de
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Zusammenfassung
Die Abschrift einer Verfügung, die sich Beethoven selbst anfertigte, steht ganz am Anfang des mehrere Jahre dauernden Prozesses um die Vormundschaft über Karl van Beethoven, den Neffen des Komponisten. Nachdem Johanna van Beethoven nach dem Tod ihres Mannes zusammen mit Ludwig van Beethoven als Vormund eingesetzt worden war, hatte Ludwig in einem langen Brief an das niederösterreichische Landrecht am 20. Dezember 1815 dargelegt, warum er an Stelle der Mutter die Vormundschaft über das Kind beanspruche. Aufgrund dieses Briefes erhielt er vom Landrecht am 9. Januar 1816 mit der hier abgeschriebenen Verfügung den erhofften positiven Bescheid. (J.R.)