Sebastian Rau, Brief an Ignaz Moscheles in London, Wien, 15. Februar 1828, Autograph
Beethoven-Haus Bonn, Sammlung Wegeler, W 42
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Zusammenfassung
Sebastian Rau ist vom Gericht zu einer Stellungnahme über die von der Philharmonischen Gesellschaft an Beethoven gespendete Summe von 1000 Gulden C. M. aufgefordert worden. Da er aber von der Gesellschaft selbst noch keine Weisung erhalten hat, ob er an der Rückforderung des Geldes festhalten solle, oder ob die Philharmonische Gesellschaft Abstand von der Forderung nehmen möchte, hat er um Aufschub gebeten und erwartet von London weitere Handlungsanweisungen.
Rau empfiehlt - in Absprache mit seinem Rechtsberater und dem gemeinsamen Freund Bernhard von Eskeles - von der Rückforderung Abstand zu nehmen. Besonders die Beweisführung, dass es sich bei der vorgefundenen Summe tatsächlich um das Geschenk der Philharmonischen Gesellschaft gehandelt habe, sei durch den Tod Stephan von Breunings erheblich erschwert worden. Breuning, der als Vormund von Beethovens Neffen Karl in die Nachlassregelung Beethovens involviert war, war Anfang Juni 1827 gestorben. (F.G.)