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Vertrag zwischen Ludwig van Beethoven und Johanna van Beethoven, Wien, 10. Mai 1817

Beethoven-Haus Bonn, Sammlung H. C. Bodmer, HCB BBr 122

Am 10. Mai 1817 verglichen sich Ludwig van Beethoven und seine Schwägerin Johanna über die Verlassenschaft von Beethovens verstorbenem Bruder Kaspar Karl, dessen Witwe Johanna war. Nachdem Beethoven schon im Vorjahr Vormund seines Neffen Karl (Sohn von Johanna und Kaspar Karl) geworden war, einigt er sich jetzt mit Johanna, dass diese die Hälfte ihrer Witwenpension von nun an als Beitrag zur Erziehung ihres Kindes Karl abgibt. Außerdem erhält Karl 2000 Gulden W. W. aus dem Erbteil seines Vaters. Als Gegenleistung erhält Johanna das Haus 121 in der Alservorstadt zum alleinigen Eigentum. (J.R.)

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