Ludwig van Beethoven, Brief an Joseph Blöchlinger in Wien, Mödling, 14. September 1819, Autograph
Beethoven-Haus Bonn, NE 63
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Hörbrief
Zusammenfassung
In einem Brief übersendet Beethoven den Monatsbeitrag für das Erziehungsinstitut Blöchlinger, in dem er seinen Neffe Karl untergebracht hat. Darüber hinaus fügt er zusätzliche 10 Gulden für unvorhergesehene Ausgaben bei, die er ggf. im kommenden Monat zu verrechnen bittet.
Beethoven zählt die Personen auf, die befugt sind, Karl zu besuchen. Jede weitere Person werde er vorher schriftlich ankündigen. Auch Ausgang erhalte der Neffe nur nach vorheriger schriftlicher Absprache.
Beethoven betont, seine Anweisungen seien unbedingt zu befolgen, keinerlei eigenmächtige Entscheidungen dürften mehr getroffen werden. Wünsche des Neffen solle Blöchlinger schriftlich an Beethoven richten; Korrespondenz sei über die Firma Steiner an ihn weiterzuleiten.
Die Anordnungen zielen vor allen Dingen darauf ab, Johanna van Beethoven, die Mutter seines Neffen, von diesem fernzuhalten. Mit Johanna prozessierte Beethoven um die Vormundschaft über Karl (daher auch die Betonung "Ausschließlicher Vormund meines Neffen" als Zusatz zur Unterschrift). Beethoven lehnte seine Schwägerin Johanna stark ab, sie war ihm ein Grauen. Da die Mutter sich nicht davon abhalten ließ, ihr Kind zu besuchen und mit ihm in Kontakt zu treten, versuchte der Komponist um jeden Preis, ein Zusammentreffen zwischen Mutter und Sohn zu verhindern. (J.R.)