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Karl van Beethoven (Neffe), Testament, Abschrift

Beethoven-Haus Bonn, NE 139, 2

Karl van Beethoven setzt seine Gattin Karoline als Universalerbin ein. Seinen Kindern spricht er den Pflichtteil zu in der Hoffnung, dass seine Frau das Vermögen treu verwalten und ihrerseits bei ihrem Tode an die Kinder weitervererben werde.

Im Digitalen Archiv zeigen Bild 1 und 2 die notariell beglaubigte Sterbeurkunde (NE 139, 1), Bild 3 zeigt eine Abschrift des Testaments (NE 139, 2).

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