Ludwig van Beethoven, Trio für Violine, Viola und Violoncello (Es-Dur) op. 3, Partitur, Überprüfte Abschrift
Beethoven-Haus Bonn, Sammlung H. C. Bodmer, HCB Bk 2
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Wissenswert
Eine verworfene Umarbeitung?
In dieser überprüften Abschrift des Streichtrios op. 3 finden sich Beethovens Eintragungen nur bis zur Seite 19 - alle weiteren Seiten sind ohne Korrekturen oder Anmerkungen von Beethovens Hand. Der Kopist hatte jeweils die drei Streichinstrumente in Partitur notiert und in einer Akkolade zusammengefasst, unter jeder Akkolade ließ er ein System frei. Diese freie Zeile nutzte Beethoven im ersten Satz und den ersten 44 Takten des 2. Satzes für seine Anmerkungen. Der Hintergrund dieser Korrekturen ist bislang nicht geklärt. Im ersten Takt notiert Beethoven: "Der Herr Violoncellist ist gebeten diesen Takt zu pausiren", häufig versieht er seine Aufzeichnungen mit dem Wort "Cembalo" oder dessen Abkürzung "Cemb". Gerade dieses Zusammentreffen von Korrekturen für die Cello-Stimme sowie die Einführung von Notierungen für Cembalo (also Tasteninstrument) verwunderte die Wissenschaftler und regte sie zu Spekulationen an. Wilhelm Altmann vermutete 1920, Beethoven hätte das Streichtrio in ein Klaviertrio umändern wollen. Zu diesem Zweck hätte er eine neue Cellostimme notiert (im ehemals jeweils 4. System) und die vorige Cello-Stimme als linke Hand für ein Tasteninstrument umgearbeitet. Die rechte Hand des Cembalos wäre dann der Bratschenpart des Originals gewesen. Die Bratsche als eigenständige Stimme fiele in diesem Modell weg, die Violine bliebe unangetastet. Eine andere Möglichkeit wurde ebenfalls in Betracht gezogen: auch die Beibehaltung sämtlicher Streicher wäre denkbar. Mit einem zusätzlichen Part für Cembalo bzw. Klavier, dessen Konzept Beethoven nachträglich in den freigebliebenen Systemen skizzierte, stellte die Abschrift ein Entwurf für ein Klavierquartett dar. Was Beethoven tatsächlich im Sinn hatte, wissen wir nicht. Für beide Modelle gibt es positive und negative Argumente. Offensichtlich hat Beethoven selbst die Bearbeitung verworfen, denn sonst hätten wir eine authentische Bearbeitung des Streichtrios (die Bearbeitung für Klavier und Cello op. 64 ist nicht von Beethoven!) und die Notierungen würden nicht nach den ersten beiden Seiten des 2. Satzes abbrechen. (J.R.)