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Ludwig van Beethoven, Quittung für die Hauptkasse des Erzherzogs Rudolph, Wien, 1. September 1814, Autograph

Beethoven-Haus Bonn, Sammlung H. C. Bodmer, HCB Br 205

Im Rentenvertrag vom 1. März 1809 war Beethoven von den Fürsten Kinsky, Lobkowitz und Erzherzog Rudolph ein Jahresgehalt von insgesamt 4000 Gulden festgesetzt worden. Die drei Mäzene teilten sich den Betrag zu unterschiedlichen Anteilen, auf den Erzherzog entfielen 1500 Gulden. Die Beträge wurden jeweils halbjährlich gegen Quittung von den fürstlichen Kassen ausgezahlt. (J.R.)

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