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Vorgaben für Ihren Besuch.

Museum, Kammermusiksaal und Bibliothek

31.03.2022

Für den Besuch des Museums, Kammermusiksaal und der Bibliothek des Beethoven-Hauses ist nach den aktuellen Corona-Vorgaben ab dem 4. März bis zum 2. April 2022 der Nachweis einer Immunisierung (geimpft, genesen) oder einer negativen Testung (max. 24 Stunden alter Schnelltest oder max. 48 Stunden alter PCR-Test) beim Einlass vorzuzeigen. Halten Sie zudem bitte einen amtlichen Lichtbildausweis bereit. Es besteht Maskenpflicht (OP-Maske/Atemschutzmaske). Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren, die in Deutschland zur Schule gehen, benötigen keine Nachweise.

Ab dem 3. April machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch und behalten die Pflicht zum Tragen einer Mund-/Nasebedeckung in den Innenräumen bei. Wir empfehlen dringend das Tragen einer FFP2-Maske.